Für die Wahl zum Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen, haben Sie am 9. Juni 2024 insgesamt 36 Stimmen. Es gibt drei Varianten, wie Sie diese Stimmen verteilen bzw. abgeben können:

Variante 1

Sie können Ihre 36 Stimmen an Bewerberinnen/Bewerbere eines Wahlvorschlages oder mehrer Wahlvorschläg vergeben.
Dabei können Sie einer/einem Bewerberin/Bewerber eines Wahlvorschlages höchstens 3 Stimmen geben (kumulieren).

Variante 2

Sie können, wenn Sie nicht alle 36 Stimmen einzeln vergeben wollen, in der Kopfleiste einen Wahlvorschlag ankreuzen mit der Folge, dass die nicht verbrauchten Stimmen den Bewerberinnen und Bewerbern in der Reihenfolge des angekreuzten Wahlvorschlages zugute kommen.

Variante 3

Sie können auch den Wahlvorschlag, den Sie wählen wollen, in der Kopfleiste ankreuzen mit der Folge, dass jeder/jedem Bewerberin/Bewerber des Wahlvorschlages eine Stimme zugeteilt wird.